Neue Recherche: Kein Freund und Helfer

Gemeinsam mit 30 Hilfsreporter:innen haben wir untersucht, wie die Polizei mit Hatespeech im Internet umgeht. Das öffentliche Verbreiten von Hass und Diskriminierung wegen «Rasse», Ethnie, Religion oder sexueller Orientierung ist in der Schweiz strafbar. Wer gegen diese Diskriminierungsstrafnorm verstösst, kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Dabei handelt es sich um ein Offizialdelikt. Das heisst: Die Behörden müssen ermitteln, sobald sie von einer potenziellen Straftat erfahren. Doch funktioniert das auch in der Praxis?

Um das herauszufinden, haben wir im Frühjahr 2023 ein Netzwerk aus Hilfsreporter:innen in der ganzen Deutschschweiz aufgebaut. Im März besuchten diese 34 Polizeiposten in 21 Kantonen, um gegen sieben potenziell strafbare Hasskommentare Anzeige zu erstatten. Mittels Gedächtnisprotokoll dokumentierten die Anzeigesteller:innen, was sie auf den Posten von Fribourg bis Frauenfeld und von Thusis bis nach Basel erlebten.

Das Resultat ist ernüchternd.

18 von 34 Anzeigen wurden auf den Polizeiposten entweder direkt verweigert oder nie bearbeitet. Zahlreiche Beamt:innen machten falsche strafrechtliche Aussagen und verhinderten so eine Anzeige. Eine Anzeigestellerin wurde sogar selbst angezeigt.

Mehrere Polizeien haben gegenüber REFLEKT Fehler eingeräumt.

Wie die verschiedenen Polizeiposten in den 21 Kantonen abgeschnitten haben und was die Hilfsreporter:innen erlebt haben, kannst du ab heute unter reflekt.ch/hatespeech nachlesen.