REFLEKT-Recherchen zeigen: Verfahren im Fall Credit Suisse eröffnet

Laut REFLEKT-Recherchen hat die Schweizer Bundesanwaltschaft im Februar 2020 im Zusammenhang mit den Moçambique-Krediten der Credit Suisse ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verdachts auf Geldwäscherei eröffnet. Basierend auf dieser Information ist ein NZZ-Artikel entstanden, der unter anderem von den internationalen Nachrichtenagenturen Bloomberg und Reuters aufgenommen wurde. In der NZZ schreibt REFLEKT-Redaktor Christian Zeier:

Nachdem bisher unklar gewesen ist, ob sich die Bundesanwaltschaft für zuständig erklären würde, zeigen Recherchen nun, dass sie bereits im Februar dieses Jahres ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäscherei eröffnet hat. Eine mutmassliche Straftat könnte sich also zumindest teilweise in der Schweiz abgespielt haben.

Laut Bundesanwaltschaft haben neben der Strafanzeige auch Verdachtsmeldungen der Meldestelle für Geldwäscherei sowie ein Rechtshilfeersuchen der Republik Moçambique zum Entscheid beigetragen. Das Strafverfahren wird vorerst gegen Unbekannt geführt. Die CS weist auf Nachfrage auf diesen Umstand hin und nimmt nicht weiter Stellung zur Verfahrenseröffnung. Man kooperiere mit allen involvierten Behörden.

Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft entspricht den Schlussfolgerungen der REFLEKT-Recherche Credit Crisis, welche im September 2019 publiziert und mit mehreren Preisen ausgezeichnet wurde.