Neue Recherche: Wohnen am Limit

Eine vierköpfige Familie, die im aargauischen Spreitenbach Sozialhilfe bezieht, darf höchstens 1650 Franken für ihre Nettomiete ausgeben. In Killwangen, der teureren Gemeinde nebenan, sind es 1350. Deutlich weniger Geld trotz höherer Mieten – wie ist das möglich?

Wie viel Sozialhilfebeziehende maximal für die Miete ausgeben dürfen, war bislang kaum bekannt. Im Rahmen der schweizweit grössten Serie journalistischer Zugangsgesuche haben wir gemeinsam mit dem Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch alle 552 Gemeinden in den Kantonen Aargau, Zürich, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft nach ihren Mietzinslimiten gefragt.

Unsere Recherche zeigt: Was arm sein bedeutet, hängt auch vom Wohnort ab. Die Mietzinslimite für eine vierköpfige Familie variiert zwischen 935 und 2250 Franken netto. Auch unter Berücksichtigung der ortsüblichen Marktmieten zeigt sich eine enorme Bandbreite. Trotz steigender Wohnkosten haben viele Gemeinden ihre Richtlinien seit Jahren nicht mehr angepasst. Das wirft Fragen nach den Berechnungsmethoden der Gemeinden und der Rechtsgleichheit der Sozialhilfebeziehenden auf.

Der Kanton Solothurn will die Berechnung der Mietzinslimiten harmonisieren und fairer gestalten. Der Kanton Aargau hingegen weiss nicht einmal, wie hoch die Limiten seiner Gemeinden sind.

Die ganze Recherche sowie eine Übersicht über die Mietzinslimiten der Gemeinden findest du auf reflekt.ch/wohnen-am-limit.