Unsere Recherche «Kein Freund und Helfer» deckte auf, dass sich strafbare Hasskommentare im Netz bei vielen Polizeiposten nicht anzeigen lassen. Zum Beispiel in der Stadt Zug.
Als unsere Hilfsreporterin beim Posten der Kantonspolizei mehrere diskriminierende Kommentare anzeigen wollte, sagte die Beamtin im Dienst: Anzeige könne nur machen, wer selbst durch den Hasskommentar geschädigt sei. Das sei eine Lücke im Strafgesetz. Doch das ist falsch. Bei der Diskriminierungsstrafnorm 261bis handelt es sich um ein Offizialdelikt. Jede Person kann Anzeige erstatten und die Polizei muss aktiv werden.
Aufgrund unserer Recherche reichte Kantonsrat Andreas Iten (Alternative-die Grünen) eine Interpellation beim Regierungsrat ein und fragte, was die Kantonspolizei unternehme, um den Missstand zu beheben. Der Regierungsrat antwortete im Dezember 2024. Nach der REFLEKT-Publikation habe die Polizei die Diskriminierungsstrafnorm mit allen Offizieren besprochen. Zudem habe sie Kadermitarbeitende auf den Unterschied zwischen Offizial- und Antragsdelikt sensibilisiert und die Mitarbeitenden dazu angehalten, künftig keine Anzeigen abzuweisen.
Antwort des Zuger Regierungsrats: 3746-2-17962_Internet-Antidiskriminierungsgesetz (1)