Das Schattenregister

Über jede Ausländerin und jeden Ausländer ist beim Migrationsamt eine Akte hinterlegt. Diese «Dossiers» enthalten teils hochsensible Daten. Regeln für den Umgang damit gibt es kaum.

Publikationen
24.6.22, Beobachter: „Die Datensammelwut der Migrationsämter“
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In der Schweiz leben über zwei Millionen Ausländerinnen und Ausländer. Über jede einzelne Person, die ohne Schweizer Pass hier lebt, wird eine Akte geführt. Die kantonalen Migrationsämter legen dort alles ab, was sie über die Person wissen. Eine unvorstellbare Datenmenge über die ausländische Wohnbevölkerung in der Schweiz.

REFLEKT hat gemeinsam mit dem Beobachter mehrere Personen bei ihrem Gesuch um Akteneinsicht unterstützt und ihre Dossiers einsehen können. Manche enthalten nur wenige Seiten, zum Beispiel bei einem deutschen Staatsbürger gerade mal den Geburtsschein. Andere sind weitaus umfassender, es finden sich Gesprächsprotokolle, Betreibungsregisterauszüge, Informationen über Familienmitglieder, Polizeirapporte und Gesundheitsdaten.

So etwa im Fall von Karim Bennani (Name geändert), der aus Marokko in die Schweiz gekommen ist und im Rahmen eines Antrags auf Familiennachzug ausführlich Auskunft über seine Beziehung zu einer Schweizerin geben musste. Die Anfrage beim Migrationsamt bestätigt seinen Verdacht: erotische Briefe, Informationen über seine Sexualität – alles ist in seinem Dossier hinterlegt. Es umfasst mehr als 400 Seiten.

Willst du wissen, was in deinem Dossier steht?

Wohnst du ohne Schweizer Pass in der Schweiz? Dann führen die Migrationsbehörden auch über dich ein Dossier. In diesen Akten werden alle Dokumente über Ausländerinnen und Ausländer gesammelt und oft während Jahrzehnten abgespeichert. Und: Auf die teils heiklen und privaten Daten können unterschiedlichste Behörden zugreifen. Willst du wissen was in deinem Dossier steht? Mit unserem Abfrage-Tool geht das ganz einfach.

Mehrere Dossiers, die wir einsehen konnten, zeigen: Behörden leiten den Migrationsämtern teils deutlich mehr Daten weiter, als sie müssten – etwa ganze Scheidungsakten oder Verkehrsbussen. Über Schweizerinnen und Schweizer werden Informationen allenfalls bei der entsprechenden Behörde abgelegt. Bei einer Person ohne Schweizer Pass werden sie aus allen Lebensbereichen zentral gespeichert und miteinander verknüpft.

Die Migrationsdossiers sind ein schier unerschöpflicher Fundus, für den andere Regeln zu gelten scheinen als für vergleichbare Datensammlungen. So ist eine Löschung der Dossiers im Kanton Graubünden grundsätzlich nicht vorgesehen – auch nicht nach einem abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren. Die Daten bleiben auf unbestimmte Zeit auf den Servern des Migrationsamts.

Wie die Kantone mit den Dossiers umgehen

Eine Umfrage bei Migrationsämtern zeigt, dass ander Kantone etwas strengere Regeln kennen als Graubünden: In Solothurn und Bern bleiben die Dossiers nach der Einbürgerung zehn Jahre beim Amt, in St. Gallen acht. Im Kanton Uri liegen die Migrationsdossiers nicht digital vor; sie werden nach erfolgter Einbürgerung zehn Jahre lang aufbewahrt.

Auch im Kanton Bern sind die Akten nicht volltextdigitalisiert, somit nicht nach Stichworten durchsuchbar. Nicht alle Kantone haben die gleichen technischen Möglichkeiten wie Graubünden.

In allen diesen Kantonen werden die Informationen mindestens so lange aufbewahrt, wie eine Person ohne Schweizer Pass hier lebt und sich nicht einbürgern lässt. Womöglich also ein ganzes Leben lang. Begründet wird das damit, dass der «Fall» bis zur Einbürgerung oder zum Wegzug nicht abgeschlossen sei. Dass die Aktenstücke im Dossier womöglich längst nicht mehr aktuell sind, spielt offenbar keine Rolle.

Wie problematisch das sein kann, zeigt der Vergleich mit dem Strafregister, das einen klar definierten Zweck hat: einen Überblick über vergangene Straftaten zu geben. Nach einer bestimmten Frist muss dort jeder Eintrag restlos gelöscht werden. Es gilt das Recht auf Vergessen – eigentlich. Strafurteile dagegen, die in einem Migrationsdossier abgelegt sind, bleiben dort unter Umständen für immer zugänglich. Dasselbe gilt für Auszüge aus dem Strafregister.

Das Bundesgericht heisst diese Praxis gut. In migrationsrechtlichen Verfahren dürfen den Betroffenen auch weit zurückliegende Strafen angelastet werden, heisst es in einem Urteil von 2009. Urteile, die aus dem Strafregister entfernt wurden, dürften zwar nicht wiederverwertet werden. «Aus den Materialien ergibt sich allerdings, dass der Gesetzgeber nur strafrechtlich überlegt hat», urteilte das Gericht. Den «Fremdenpolizeibehörden» sei es aber erlaubt, selbst längst verjährte Straftaten «in die Beurteilung des Verhaltens des Ausländers» miteinzubeziehen, sofern das verhältnismässig sei.

In den Migrationsdossiers werden auch Verfahrensschritte wie Polizeirapporte und eröffnete Strafverfahren abgelegt, die gar nie zu einer Verurteilung geführt haben. Damit betreffen sie Unschuldige – und belasten sie potenziell. «Praktisch alle polizeilichen Vorfälle, die Migrantinnen und Migranten betreffen, finden den Weg in die migrationsamtlichen Akten», bestätigt Marc Spescha, einer der renommiertesten Experten für Migrationsrecht. «Ein Polizeirapport, der nicht zur Eröffnung eines Strafverfahrens führte, muss nicht zwingend ans Migrationsamt – nur weil er eine ausländische Person betrifft.»

Mehrere Anwältinnen und Anwälte berichten zudem, dass in den Akten zwar immer die Eröffnung von Strafverfahren abgelegt, ihre Einstellung den Migrationsämtern aber oft nicht mitgeteilt werde – obwohl das gesetzlich vorgeschrieben wäre.

Die Dossiers zeigen: Die Migrationsbehörden sammeln offenbar alles, was sie bekommen können – und verwenden es oft vorschnell gegen die Betroffenen. Eine Verschärfung der Gesetze brauche es nicht, sagt Marc Spescha. In der Verfassung stehe ja: Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen. «Es wäre die Pflicht der politisch Verantwortlichen, dass die Gesetze grundrechtskonform angewandt werden.»

Eine ausführlichere Version dieses Textes ist am 24. Juni 2022 in der Zeitschrift Beobachter erschienen.

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Anina Ritscher

Recherche & Text

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