Verhängnisvolle Sammelwut

Die Schweiz sammelt exzessiv Daten über ihre ausländische Bevölkerung. Rechtsstaatliche Prinzipien werden zunehmend ausgehöhlt. Wir zeigen erstmals, wo die riesige Datenmenge gespeichert wird, wer Zugriff darauf hat und wem sie zum Verhängnis werden kann.

Für Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung. Menschen dürfen Fehler machen. Jeder hat ein Recht auf Vergessen. Diese Prinzipien gelten im Rechtsstaat Schweiz – doch für über zwei Millionen Menschen werden sie immer weiter ausgehöhlt.

Wer ohne Schweizer Pass hier lebt, muss damit rechnen, dass jeder Kontakt mit Behörden zum Verhängnis werden kann. Dass jeder Fehltritt für immer in Erinnerung bleibt.

Ein Grund dafür ist die exzessive Datensammlung des Staates. Um das Ausmass aufzuzeigen, hat REFLEKT erstmals eine Übersicht über alle Datenbanken der Migrations- und Polizeibehörden erstellt.

Wir haben eine Datenbank der Datenbanken geschaffen.

Für das Recherche-Projekt «Sammelwut» haben wir Gerichtsakten ausgewertet, mit zahlreichen Rechtsexpert:innen sowie Anwält:innen gesprochen und analysiert, welche Informationen die Behörden austauschen dürfen und welche nicht. Was ist erlaubt und was verboten? Wie streng halten sich die Behörden an diese Regeln?

Unser Fazit: Der Austausch teils heikler Informationen basiert allzu oft nicht auf Recht und Ordnung – sondern auf Chaos und Willkür.

Basierend auf unseren Erkenntnissen publizieren wir gemeinsam mit Medienpartnern mehrere Artikel zum Thema:

Einige der Datenbanken gibt es seit Jahrzehnten. Sie wandeln sich, werden leichter durchsuchbar und wachsen immer weiter an. So etwa das Zentrale Migrationsinformationssystem ZEMIS, in dem jede Person ohne Schweizer Pass erfasst ist. Alle ZEMIS-Einträge sind wiederum mit einem Migrationsdossier verknüpft, in dem die kantonalen Migrationsämter sämtliche gesammelten Dokumente über Ausländer:innen abspeichern. Im Rahmen der Amtshilfe sind Behörden dazu verpflichtet, den Ämtern allerlei Informationen über Ausländer:innen zukommen zu lassen.

Wir konnten mehrere solcher Dossiers einsehen und fanden darin:

– Scheidungsakten inklusive Vermögen des ehemaligen Ehepartners,
– Polizeirapporte, die nie zu einer Ermittlung führten,
– Verfahrenseröffnungen, die später eingestellt wurden,
– Reiseberichte und vieles mehr.

Asylsuchende müssen sich oft noch stärker durchleuchten lassen. In ihren Dossiers fanden wir Kontaktangaben und Namen einer ehemaligen Partnerin im Herkunftsland der Person. Detaillierte Befragungsprotokolle. Und in einem Fall: sexuell explizite Liebesbriefe zwischen einem Asylsuchenden und dessen Partnerin.

All diese Daten werden teilweise ohne zeitliche Beschränkung gesammelt und abgelegt. Der Kanton Graubünden etwa bewahrt alle Migrationsdossiers auf, die nach 1995 angelegt wurden. Die älteren wurden nur deshalb vernichtet, weil eine Digitalisierung zu mühsam gewesen wäre.

Alte und neue Datenbanken

Andere Datensammlungen sind erst am Entstehen. Die EU baut seit einigen Jahren an drei neuen grossen Datenbanken, die nächstes Jahr in Betrieb genommen werden sollen und auf die auch Schweizer Beamte Zugriff haben werden. Sie durchleuchten Migrant:innen noch umfassender und werden selbst vom europäischen Datenschutzbeauftragten scharf kritisiert.

Neben den nationalen und internationalen Datenbanken gibt es auch kantonale Verzeichnisse. Hier herrscht Wildwuchs, jeder Kanton benutzt ein anderes System und auch die Art der gespeicherten Daten sind teilweise kantonal geregelt. Während unserer Recherche fanden wir einige Kuriositäten. Der Kanton Schwyz etwa sammelt Arbeitszeugnisse und weitere Referenzen, um den «Integrationsfortschritt» von Asylsuchenden zu dokumentieren. Der Kanton Genf führt eine Liste aller Graffiti-Sprayer in seinem Hoheitsgebiet.

Kantonale Datensammlungen

Die Kantone gehen unterschiedlich transparent mit ihren Datensammlungen um. Einige, wie etwa Bern, führen online aktualisierbare und durchsuchbare Listen aller ihrer Informationssysteme. Andere tun sich schwerer und geben nur nach mehrmaligem Nachhaken eine Liste ihrer Datensammlungen heraus. Dritte veröffentlichen Listen, welche aber seit Jahren nicht aktualisiert wurden. Und einige Kantone veröffentlichen kein solches Register ihrer Datensammlungen. Die kantonalen Datenbanken sind in der Datenbank der Datenbanken daher nur sehr lückenhaft dokumentiert. Einige der aufgelisteten Datenbanken sind keine solchen im strengen Sinn, sondern bezeichnen Verwaltungssysteme, welche persönliche Daten verarbeiten.

Unsere Datenbank der Datenbanken beinhaltet neben Migrations- auch Polizeidatenbanken. Sie zeigt, wie diese Informationssysteme zusammenhängen und wie Informationen vom einen in das andere gelangen. Auffällig ist, wie eng die Datenbanken der Polizei mit denjenigen der Migrationsbehörden verwoben sind.

Für die Datensammlung und – weitergabe gibt es gesetzliche Grundlagen. Doch diese sind oft so verworren, dass die Behörden einen grossen Ermessenspielraum haben: Ab wann ist die Weitergabe persönlicher Daten verhältnismässig? In welchem Fall ist die gesetzliche Grundlage dafür ausreichend? Über solch komplexe Fragen entscheiden meist Beamte und Beamtinnen ohne juristische Ausbildung. «Menschen ohne Schweizer Pass stehen permanent unter Beobachtung und müssen beweisen, dass sie genügend integriert sind», sagt Marc Spescha, Experte für Migrationsrecht und Professor an der Universität Fribourg. Er hält gewisse Praktiken der Datenweitergabe für diskussionswürdig und erkennt bei den Migrationsbehörden einen «Geist der Abwehr». Daten würden unter anderem gesammelt, um Menschen ohne Schweizer Pass wegzuweisen.

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Anina Ritscher

Text und Recherche

Lukas Tobler

Text und Recherche

Christian Zeier

Redaktion

Florian Spring

Art Director

Line Rime

Illustration

Valentin Felber

Produktion

Stirling Tschan

Webdesign

Diese Recherche wurde durch JournaFONDS ermöglicht